Durchgehende Transparenz bei Lebensmitteln

Hintergrund

Das Österreichische Bundestierschutzgesetz (2005) sieht per 01.01.2009 ein Verbot der konventionellen Käfighaltung in Österreich vor. In keinem anderen EU Land dürfen pro Flächeneinheit weniger Masthühner und weniger Puten gehalten werden. Das bedeutet für die Tiere mehr Licht, mehr Luft und nachweislich eine bessere Gesundheit in Verbindungen mit deutlich geringerem Tierarzneimitteleinsatz im EU- Vergleich.
Die Entscheidung erfolgte (2004) in Übereinstimmung aller Parteien im Parlament und entspricht dem steigenden Bedürfnis der österr. KonsumentInnen hinsichtlich Lebensmitteln aus tiergerechteren Haltungsformen. Auch die Haltung von Legehennen im sog. “Ausgestalteten Käfig“ wurde per Ende 2019 endgültig verboten.
Die Kosten für die Umstellung der Betriebe auf Boden-, Bio- und Freilandhaltung belaufen sich bis zum Ende der Umstellung auf Grund einer Hochrechnung der Erzeugergemeinschaft Frischei auf über 100 Mil. EUR. Bis auf wenige Ausnahmen hat der österreichische Lebensmitteleinzelhandel 2007 Eier aus konventioneller Käfighaltung ausgelistet und verkauft seitdem nur mehr Eier aus Boden-, Bio- und Freilandhaltung aus dem AMA Gütesiegelprogramm.
Die beiden bedeutendsten Qualitätsprogramme für Eier in Österreich, das AMA Gütesiegel und KAT, sehen eine verpflichtende Kennzeichnung der Eier am Betrieb vor. Hinsichtlich Rückverfolgbarkeit ist damit das Ei, mit der verpflichtenden Einzeleikennzeichnung, eines der am besten abzusichernden Lebensmittel.

Durchgehende Transparenz bei Lebensmitteln

Bei Frischei im Handel haben die Bürgerinnen und Bürger über die verpflichtende Kennzeichnung am Ei (Herkunft, Haltungsform und LW Betriebsnummer) ganz einfach die Möglichkeit zu überprüfen woher und aus welcher Haltungsform das Ei stammt. Alle Umfragen zeigen, dass die Österreicherinnen und Österreicher großen Wert auf diese Kennzeichnung legen.
Die konsequente Schlussfolgerung aus Sicht der ZAG ist also, dass die Bürgerinnen und Bürger durch Kennzeichnung von Lebensmitteln mit wertbestimmendem Ei Anteil auch bei Verarbeitungsprodukten und in der Gastronomie die freie Wahl bekommen muss.

Eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft & Haltungsform bei Verarbeitungsprodukten bzw. in der Gastronomie würde demzufolge bewirken:

Eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft & Haltungsform bei Verarbeitungsprodukten bzw. in der Gastronomie würde demzufolge bewirken:

  • den Weg der kontinuierlichen Verbesserung im Sinn von Mensch, Tier und Umwelt konsequent fortzusetzen
  • den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur beim Schalenei selbst die Möglichkeit geben zu entscheiden, woher ihre Lebensmittel stammen und wie die Tiere gehalten wurden.
  • Österr. Bauern unterstützen, die durch den vorgegebenen Ausstieg aus der Käfighaltung große Investitionen durch Stallneubauten getätigt haben
  • Verringerung von saisonalen Angebot- und Preisschwankungen im Sinn der Bürgerinnen und der Produzenten
  • Neue Betriebe können in die Legehennenhaltung in Österreich einsteigen und erwirtschaften Wertschöpfung im ländlichen Raum
  • österreichischen Familienbetrieben einen fairen Preis für ein ehrliches Produkt zu ermöglichen